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   VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735   

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VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735 (https://dejure.org/2024,8297)
VG Augsburg, Entscheidung vom 04.04.2024 - Au 5 S 24.735 (https://dejure.org/2024,8297)
VG Augsburg, Entscheidung vom 04. April 2024 - Au 5 S 24.735 (https://dejure.org/2024,8297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80a Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 5; BauGB § 34; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; BayBO Art. 6; BayBO Art. 66
    Nachbareilantrag, Verletzung in nachbarschützenden Rechten (verneint), Unbestimmtheit der Baugenehmigung (verneint), Fehler in der Nachbarbeteiligung, Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung, maßgebliche nähere Umgebung, Rücksichtnahmegebot

  • rewis.io

    Nachbareilantrag, Verletzung in nachbarschützenden Rechten (verneint), Unbestimmtheit der Baugenehmigung (verneint), Fehler in der Nachbarbeteiligung, Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung, maßgebliche nähere Umgebung, Rücksichtnahmegebot

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 15 CS 22.1851

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Verschattung des Grundstücks

    Auszug aus VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735
    6 BayBO stellt mit seinem Zweck, im nachbarlichen Verhältnis insbesondere eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung zu gewährleisten, eine Schutznorm dar, die subjektive Abwehrrechte des Eigentümers des unmittelbar angrenzenden Grundstücks, in dessen Richtung die Abstandsfläche auf dem Baugrundstück selbst nicht eingehalten werden kann, begründet (BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 10).

    Dies kann etwa bei nach Höhe, Breite und Volumen übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden der Fall sein (BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 17).

    Eine erdrückende oder abriegelnde Wirkung ist etwa im Fall eines elfgeschossigen Gebäudeteils in naher Entfernung zu einem zweieinhalb geschossigen Wohnhaus auf dem Nachbargrundstück sowie im Fall einer grenznahen 11, 5 m hohen und 13, 31 m langen, wie eine "riesenhafte metallische Mauer" wirkenden Siloanlage bei einem 7 m breiten Nachbargrundstück angenommen worden (BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 17).

    Im Übrigen scheidet eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots regelmäßig aus tatsächlichen Gründen aus, wenn - wie hier - die Vorgaben des Art. 6 BayBO eingehalten sind (BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 17; B.v. 25.1.2023 - 9 ZB 22.2569 - juris Rn. 11).

    Auch mit Blick auf eine zu prognostizierende Beeinträchtigung durch eine Verschattung durch ein geplantes Gebäude gilt zumindest indiziell, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots regelmäßig aus tatsächlichen Gründen ausscheidet, sofern - wie hier - die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten sind (BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 24.11.2023 - 15 CS 23.1816

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Einfamilienhauses -

    Auszug aus VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735
    Hierfür muss eine Norm verletzt worden sein, die gerade dem Schutz des Dritten zu dienen bestimmt ist (BayVGH, B.v. 24.11.2023 - 15 CS 23.1816 - juris Rn. 18).

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BayVGH, B.v. 24.11.2023 - 15 CS 23.1816 - juris Rn. 25).

    Dies gilt auch für neu geschaffene Einsichtsmöglichkeiten (BayVGH, B.v. 24.11.2023 - 15 CS 23.1816 - juris Rn. 28).

    Allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten Ausnahmefällen kann sich etwas Anderes ergeben (BayVGH, B.v. 24.11.2023 - 15 CS 23.1816 - juris Rn. 29).

    Den Antragstellern ist es grundsätzlich zuzumuten, ihre Räumlichkeiten durch in Innerortslagen typische Sichtschutzeinrichtungen vor ungewollter Einsichtnahme zu schützen (BayVGH, B.v. 24.11.2023 - 15 CS 23.1816 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Auszug aus VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735
    Die nähere Umgebung ist für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Zulässigkeitsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil die prägende Wirkung der jeweils maßgeblichen Umstände unterschiedlich weit reichen kann (BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris Rn. 45; B.v. 12.6.2023 - 2 CS 23.787 - juris Rn. 8).

    Neben der Perspektive des stehenden Menschen kann es für die Feststellung der maßgeblichen näheren Umgebung auch auf den "Blick von oben" (Lagepläne, Luftbilder u. ä.) ankommen (BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris Rn. 45).

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 CS 20.45

    Lärm eines Kindergartens grundsätzlich hinzunehmen

    Auszug aus VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735
    Im bebauten innerörtlichen Bereich gehört es zur Normalität, dass von benachbarten Grundstücken bzw. Gebäuden aus Einsicht in andere Grundstücke und Gebäude genommen werden kann (BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 25.01.2023 - 9 ZB 22.2569

    Kein Anspruch auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen Nebengebäude und

    Auszug aus VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735
    Im Übrigen scheidet eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots regelmäßig aus tatsächlichen Gründen aus, wenn - wie hier - die Vorgaben des Art. 6 BayBO eingehalten sind (BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 17; B.v. 25.1.2023 - 9 ZB 22.2569 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im baurechtlichen Nachbarstreitverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735
    Eine Rücksichtslosigkeit aufgrund einer erdrückenden oder abriegelnden Wirkung kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben derart übermächtig ist, dass das Wohngebäude des Nachbarn nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude bzw. einer baulichen Anlage dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (BayVGH, B.v. 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735
    Bei der Bestimmung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung eines Grundstücks ist der Umkreis der zu beachtenden vorhandenen Bebauung tendenziell enger zu begrenzen als bei der Ermittlung des Gebietscharakters (BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 18.7.2023 - 15 B 22.2216 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    Auszug aus VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735
    Soweit die Antragsteller also der Ansicht sind, dass sich das genehmigte Vorhaben der Beigeladenen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht einfüge, ist dies nachbarschutzrechtlich irrelevant, weil § 34 BauGB hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung grundsätzlich keinen Drittschutz vermittelt, sondern es für die Verletzung von nachbarlichen Rechten des Klägers dann im vorliegenden Fall allein darauf ankommt, ob das Vorhaben die mit dem Gebot des Einfügens geforderte Rücksichtnahme (nachfolgend unter cc)) wahrt (BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775

    Einfügen; nähere Umgebung; Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735
    In der Regel gilt - wovon das Landratsamt zutreffend ausgegangen ist - bei einem inmitten eines Wohngebiets gelegenen Vorhaben als Bereich gegenseitiger Prägung das Straßengeviert und die gegenüberliegende Straßenseite (BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 2 ZB 08.2775 - juris Rn 4; U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.1099 - juris Rn. 20; B.v. 14.2.2018 - 1 CS 17.2496 - juris Rn. 16 f.).
  • VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147

    Sicherheitsabstand beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln

    Auszug aus VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735
    Eine fehlende Nachbarbeteiligung hat lediglich zur Folge, dass - wie hier ordnungsgemäß geschehen - der Baugenehmigungsbescheid dem Nachbarn zuzustellen ist (BayVGH, B.v. 7.4.2022 - 9 ZB 22.165 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 19.5.2021 - 15 CS 21.1147 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 15 CS 21.2913

    Kein Eilrechtsschutz für Nachbarklage gegen Baugenehmigung mangels

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 1 CS 17.2496

    Erfolglose Anfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau von Reihenhäusern

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.1099

    Vorbescheid; Gemengelage; Straße; trennende Wirkung

  • VGH Bayern, 05.12.2022 - 9 ZB 22.1076

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus

  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 9 CS 18.1468

    Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 24.06.2022 - 15 CS 22.1389

    Kein einstweiliger Baustopp für Errichtung eines großflächigen

  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens (Rechtmäßige) Anhörung der Gemeinde,

  • VGH Bayern, 07.04.2022 - 9 ZB 22.165

    Keine Nachbarschutz wegen unterlassener Nachbarbeteiligung

  • VGH Bayern, 18.07.2023 - 15 B 22.2216

    Einfügen einer Stützmauer in die Eigenart der näheren Umgebung

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